Montag, November 27, 2006

Ackermannsinddiedickmannesmann

Populismus hin oder her, auch lassen wir die Diskussion um die Befähigung unserer wirtschaftlichen Führungselite außer acht, bemerkenswert ist es schon (und ich möchte hierbei ganz bewusst nicht den Advocatus Debilii spielen).

Bemerkenswert aus 2 Gründen:
  1. Die Einstellung des Verfahrens nach § (oder wäre $ besser?) 153/153a StPO als solcher. Hierbei ist es mir völlig schleierhaft, wie "das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung" durch die Zahlung eines für Otto-Normal-HartzIV-Verdiener erheblichen Betrages beseitigt werden kann. Man mag mich einen Erbsenschäler nennen, aber irgendwo hätte es mich dann doch interessiert ob a) Herr Ackermann den Goldenen Handschlag Herrn Essers mit abgenickt hat und wie sich dieses Verhalten rechtlich kategorisieren lässt und b) welche Rolle eben jener besagte Nadelstreifen- und Brillenträger Esser dabei gespielt hat.

    Wir werden es leider nie erfahren. Am Ende ist da überhaupt an allem garnix dran gewesen und die Buben haben sich allesamt einfach nur korrekt verhalten?

    Naja, soweit möcht ich jetzt dann aber doch nicht gehen ...

  2. Die Erklärung Herrn Ackermanns, die Zahlung der "Auflage" ausdrücklich "aus eigener Tasche" leisten zu wollen.
    An der Stelle hab ich ein wenig Schluckauf bekommen. "Aus eigener Tasche"? Ja aus welcher denn sonst? Kurzfristig kam mir ein Szenario in den Sinn, in welchem ich der Geschwindigkeitsübertretung überführt worden wäre. Das Knöllchen liegt vor mir und unter der Zahlungsauffordung zugunsten meiner finanziell arg geschundenen Kommune stehen folgende Zahlungsmodalitäten zur Auswahl:

    [ ] Ja, ich zahle aus eigener Tasche; Jörg Koller, Kto.Nr. ...

    [ ] Bitte ziehen Sie den Betrag bei der Geschäftsstelle der Mannheimer Caritas -Notkonto 'Insolvente Vollpfosten'- ein, Kto.Nr. ...

    Was also bedeutet dieses "aus eigener Tasche zahlen"? Und warum muss auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen werden? Eine kurze -aber nicht einfache- Internetrecherche schuf Aufklärung: "Er hätte auch versuchen können, den Betrag der Deutschen Bank und deren Managerhaftpflichtversicherer aufzubrummen." (Quelle: finanztreff.de).
    Eine Managerhaftpflichtversicherung? Watt? Bin ich so in meiner kleinen Welt verhaftet, dass mir das bisher entgangen ist? Die Antwort ist einfach: JA! Bin ich! Aber ganz definitiv. Sowas gibts tatsächlich. Und sie definiert sich folgendermaßen:
    Ein wesentliches Merkmal im Beruf des Unternehmensleiters ist es, Entscheidungen zu treffen, die eine erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Tragweite haben können. Entscheidungen, für die Unternehmensleiter und Manager voll verantwortlich gemacht werden können. Gegen dieses Risiko können sich Menschen in Führungspositionen durch die Managerhaftpflicht-Versicherung absichern.
    Man entschuldige meine Flucht ins Vulgarische, aber: Wie geil ist das denn? Sowas will ich auch! Eine Versicherung gegen's "Scheiße-Bauen". Ich glaube, damit wäre vielen von uns sehr geholfen. Und bei der ganzen Sache ist noch nicht mal geklärt, wer die Prämien solch einer Versicherung bezahlt. Der Versicherte selbst? Oder obliegt es gar dem Versicherten im Rahmen persönlichen Verhandlungsgeschickes die Prämienzahlung an den "Arbeitgeber" zu übertragen? Ich weiß es nicht. Die zitierte Textstelle lässt vermuten, dass zumindest die Deutsche Bank eine solche Versicherung mal eben so "per se" für ihre Manager einrichtet. Auch nicht schlecht. Und auch nachvollziehbar. Man weiß ja als Bank nie, welchen Vollhorst man sich in den Vorstand beruft. Harvard Business School hin oder her: bei der Unterscheidung zwischen "meinem Geld" und "anderer Leute Geld" sind schon den Besten Fehler unterlaufen. Da ist eine gute Versicherung doch der bessere Weg, sich mögliches Unbill vom juristischen Leibe zu halten.

    Ob Herr Ackermann darüber hinaus den Betrag von der Steuer absetzen kann?

    Ich bin da sehr zuversichtlich.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

hmmm...
aber meines Wissens nach zahlt eine solche Versicherung nur bei erwiesener "Schuld". Und die ist doch bei Einstellung des Verfahrens gar nicht festgestellt, oder? Das ist doch sowas wie ne Haftpflicht?
Oder sehe ich das falsch?